Neues Gesetz zur Courtage-Regelung

Am 23. Dezember 2020 tritt das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Wohnungen und EFHs - nicht bei unbebauten Grundstücken! - in Kraft. Zwei Optionen werden fortan möglich sein: die hälftige Teilung der Courtage, bei der Verkäufer wie auch Käufer gleichermaßen die Maklerdienste entlohnen. Die alleinige Übernahme von Verkäuferseite ist ebenfalls möglich. Dies wird in gewissen Lagen, bei bestimmten Immobilien-Kategorien oder sonstigen Voraussetzungen ein sinnvolles Handling sein. Lassen Sie uns bei gewünschtem Immobilienverkauf genauere Details zur Neureglung der Makler-Courtage besprechen und die für Sie beste Lösung finden.

Anja Vollsen Immobilien Alstertal

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